Pflegegrad 1 – Alle Leistungen 2026 einfach erklärt | Alltagsbegleitung in Brandenburg
13. Juli 2026 2026-07-13 16:57
Pflegegrad 1 – Alle Leistungen 2026 einfach erklärt | Alltagsbegleitung in Brandenburg
Pflegegrad 1 – Alle Leistungen einfach erklärt
Wird ein Pflegegrad festgestellt, tauchen oft viele Fragen auf. Besonders Menschen mit Pflegegrad 1 sind unsicher, welche Leistungen ihnen tatsächlich zustehen. Viele gehen sogar davon aus, dass sie kaum Unterstützung erhalten. Das stimmt jedoch nicht. Auch mit Pflegegrad 1 können verschiedene Leistungen der Pflegeversicherung in Anspruch genommen werden, die den Alltag erleichtern und dabei helfen, möglichst lange selbstständig zu Hause zu leben.
In diesem Ratgeber erfahren Sie, welche Leistungen Pflegegrad 1 umfasst, wer Anspruch darauf hat und wie Sie die Angebote sinnvoll nutzen können. Außerdem zeigen wir Ihnen, wie die Alltagsbegleitung in Brandenburg Sie bei der Beantragung und Nutzung der Leistungen unterstützen kann.
Was bedeutet Pflegegrad 1?
Pflegegrad 1 erhalten Menschen, deren Selbstständigkeit in geringem Maß beeinträchtigt ist. Die Begutachtung erfolgt durch den Medizinischen Dienst oder – bei privat Versicherten – durch Medicproof. Dabei wird bewertet, wie selbstständig eine Person ihren Alltag noch bewältigen kann.
Auch wenn der Unterstützungsbedarf zunächst gering erscheint, können frühzeitige Hilfen dazu beitragen, die Selbstständigkeit möglichst lange zu erhalten und Angehörige zu entlasten.
Wer hat Anspruch auf Pflegegrad 1?
Anspruch auf Pflegegrad 1 haben Menschen, bei denen eine geringe Beeinträchtigung der Selbstständigkeit festgestellt wurde. Häufig betrifft dies ältere Menschen, aber auch jüngere Personen mit körperlichen oder geistigen Einschränkungen können Pflegegrad 1 erhalten.
Voraussetzung ist, dass ein Antrag bei der Pflegekasse gestellt und der Pflegegrad durch ein Gutachten bestätigt wurde.
Welche Leistungen gibt es bei Pflegegrad 1?
Auch wenn bei Pflegegrad 1 kein Pflegegeld oder Pflegesachleistungen gezahlt werden, stehen verschiedene Unterstützungsangebote zur Verfügung.
Entlastungsbetrag
Menschen mit Pflegegrad 1 erhalten monatlich den gesetzlichen Entlastungsbetrag. Dieser kann beispielsweise für eine anerkannte Alltagsbegleitung, Unterstützung im Haushalt, Begleitung zu Arztterminen oder beim Einkauf genutzt werden.
Gerade viele Kundinnen und Kunden der Alltagsbegleitung in Brandenburg nutzen diese Leistung, um den Alltag einfacher und sicherer zu gestalten.
Pflegehilfsmittel
Pflegebedürftige mit Pflegegrad 1 haben Anspruch auf bestimmte Pflegehilfsmittel. Dazu gehören beispielsweise Einmalhandschuhe, Bettschutzeinlagen oder Desinfektionsmittel. Diese Hilfsmittel unterstützen die Pflege im häuslichen Umfeld und können bei der Pflegekasse beantragt werden.
Wohnumfeldverbessernde Maßnahmen
Ist die Wohnung nicht mehr optimal an die Bedürfnisse angepasst, können Zuschüsse für Umbaumaßnahmen möglich sein. Dazu zählen beispielsweise der Einbau einer bodengleichen Dusche, Haltegriffe im Badezimmer oder der Abbau von Barrieren.
Pflegeberatung und Pflegeschulungen
Viele Betroffene wissen nicht, welche Möglichkeiten ihnen zustehen. Eine individuelle Pflegeberatung hilft dabei, die passenden Leistungen auszuwählen und Anträge richtig zu stellen. Auch Pflegeschulungen für Angehörige vermitteln wertvolles Wissen für den Alltag und geben praktische Tipps zur Pflege zu Hause.