Ecomm Preloader
Tipps und Tricks

Wer hat Anspruch auf den Entlastungsbetrag? Einfach erklärt

Einkaufen

Wer hat Anspruch auf den Entlastungsbetrag? Einfach erklärt

Wer einen Pflegegrad hat oder einen Angehörigen pflegt, stößt früher oder später auf den sogenannten Entlastungsbetrag. Doch wer hat eigentlich Anspruch darauf? Wie hoch ist der Betrag? Und wofür darf er verwendet werden? In diesem Ratgeber erklären wir Ihnen verständlich, wer den Entlastungsbetrag erhält, welche Voraussetzungen gelten und wie Sie die Leistung sinnvoll nutzen können.

Was ist der Entlastungsbetrag?

Der Entlastungsbetrag ist eine Leistung der Pflegeversicherung. Er soll pflegebedürftige Menschen dabei unterstützen, möglichst lange selbstständig in ihrer gewohnten Umgebung zu leben. Gleichzeitig werden pflegende Angehörige entlastet. Der Betrag steht zusätzlich zu anderen Leistungen der Pflegeversicherung zur Verfügung und kann nicht frei ausgezahlt werden. Stattdessen wird er für anerkannte Unterstützungsangebote verwendet.

Wer hat Anspruch auf den Entlastungsbetrag?

Anspruch auf den Entlastungsbetrag haben alle Menschen mit einem anerkannten Pflegegrad von 1 bis 5, die zu Hause leben. Dabei spielt es keine Rolle, • • • • ob die Pflege durch Angehörige erfolgt, ob bereits ein Pflegedienst kommt, ob Pflegegeld oder Pflegesachleistungen bezogen werden, oder ob die betroffene Person allein lebt. Sobald ein Pflegegrad festgestellt wurde und die häusliche Pflege erfolgt, besteht grundsätzlich ein Anspruch auf den Entlastungsbetrag.

Wie hoch ist der Entlastungsbetrag?

Der Entlastungsbetrag beträgt derzeit 131 Euro pro Monat. Wird der Betrag in einem Monat nicht vollständig genutzt, verfällt er nicht sofort. Nicht genutzte Beträge können angesammelt und später eingesetzt werden. Dadurch lässt sich beispielsweise über mehrere Monate ein größeres Budget für umfangreichere Unterstützungsleistungen aufbauen.

Wofür kann der Entlastungsbetrag verwendet werden?

Der Entlastungsbetrag darf ausschließlich für anerkannte Angebote eingesetzt werden. Dazu gehören beispielsweise:

  • Unterstützung im Haushalt
  • Begleitung beim Einkaufen
  • Begleitung zu Arztterminen
  • Unterstützung bei
  • Behördengängen
  • Gemeinsame Spaziergänge
  • Hilfe bei der Alltagsstruktur
  • Beschäftigungsangebote
  • Betreuung zur Entlastung pflegender Angehöriger

Kann der Betrag bar ausgezahlt werden?

Nein. Der Entlastungsbetrag wird nicht auf das eigene Konto überwiesen. Stattdessen rechnet ein anerkannter Anbieter die erbrachten Leistungen mit der Pflegekasse ab oder unterstützt bei der Erstattung der Kosten.

Kann der Entlastungsbetrag angespart werden?

Ja. Wer den monatlichen Betrag nicht sofort nutzt, kann ihn zunächst ansammeln. So steht später ein größeres Budget zur Verfügung, beispielsweise wenn vorübergehend mehr Unterstützung benötigt wird. Wichtig ist jedoch, dass angesparte Beträge innerhalb der geltenden Fristen genutzt werden.

Häufig gestellte Fragen

Muss ich Pflegegeld beziehen? Nein. Der Anspruch auf den Entlastungsbetrag besteht unabhängig davon, ob Pflegegeld bezogen wird. Gibt es den Entlastungsbetrag auch bei Pflegegrad 1? Ja. Bereits ab Pflegegrad 1 besteht ein Anspruch auf den monatlichen Entlastungsbetrag. Kann ich mehrere Leistungen miteinander kombinieren? Ja. Der Entlastungsbetrag kann zusätzlich zu Pflegegeld, Pflegesachleistungen oder anderen Leistungen der Pflegeversicherung genutzt werden, sofern die jeweiligen Voraussetzungen erfüllt sind. Fazit Der Entlastungsbetrag ist eine wichtige Unterstützung für Menschen mit Pflegegrad. Er hilft dabei, den Alltag zu erleichtern, die Selbstständigkeit zu erhalten und pflegende Angehörige zu entlasten. Viele Betroffene nutzen diese Leistung jedoch nicht oder kennen ihre Möglichkeiten nicht vollständig. Eine individuelle Beratung kann dabei helfen, die verfügbaren Leistungen optimal auszuschöpfen. Unterstützung in Brandenburg an der Havel Wenn Sie in Brandenburg an der Havel, im Landkreis Potsdam-Mittelmark oder im Havelland wohnen und Fragen zum Entlastungsbetrag haben, unterstützen wir Sie gerne. Die Alltagsbegleitung Brandenburg bietet unter anderem: • • • • • Unterstützung im Haushalt Begleitung zu Arztterminen und beim Einkaufen Betreuung im Alltag Pflegeberatung Pflegeschulungen für Angehörige Gerne informieren wir Sie persönlich darüber, wie der Entlastungsbetrag genutzt werden kann und welche Leistungen in Ihrer individuellen Situation möglich sind.